Standesamt

Besonderer Moment - Besondere Maßnahmen

Die standesamtliche Trauung ist ein besonderer Moment. In Zeiten der Corona-Pandemie erfordert dieser besondere Moment besondere Maßnahmen. In Anbetracht der aktuellen Pandemie-Lage können Eheschließungen bei uns ab 07.02.2022 unter folgenden Regelungen stattfinden:

  • Aufgrund der aktuell geltenden Einschränkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus ist die Teilnehmerzahl bei Eheschließungen auf maximal zwölf Personen (inklusive Brautpaar, genesene, geimpfte und getestete Personen) beschränkt.
  • Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht.
  • Es gilt die 3G-Regelung:
  • Geimpft, Genesen oder Getestet: Antigen-Schnelltest bei einer offiziellen Teststelle mit Bescheinigung (max. 24 Stunden alt), es ist kein PCR-Test erforderlich

Bitte zeigen Sie beim Eintritt unaufgefordert einen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) und Ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vor.

 Kinder und Jugendliche (6 bis 15 Jahre):         

  • Vorlage des Schüler-Testhefts oder Antigen-Schnelltests ausreichend
  • Pflicht zum Tragen einer Maske

Kinder unter 6 Jahren bzw. bis zur Einschulung:

  • Keine Testpflicht, Keine Maskenpflicht


  • Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
  • Falls die teilnehmenden Personen aus einem ausländischen Risikogebiet anreisen, gelten zusätzlich die aktuellen Bestimmungen des Landes Hessen.
  • Der Empfang und die Wegeleitung erfolgt durch die Standesbeamtin (bitte 15 Minuten vorher anwesend sein).
  • Alle Personen werden gebeten, vor dem Betreten des Trausaals ihre Hände zu desinfizieren und das Gebäude im Anschluss an die Trauung sofort zu verlassen.
  • Nicht gestattet sind Gratulationsgruppen im und vor dem Trauzimmer sowie ein Umtrunk und Gruppenfotos im Gebäude. Auch das Streuen von Blumen, Reis o.ä ist nach wie vor generell nicht gestattet.
  • Zugelassen ist ein Gestaltungwunsch - entweder ein musikalischer Beitrag vom Band oder ein Treueversprechen.
  • Beim Aufenthalt im öffentlichen Raum (außerhalb des Gebäudes) gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der CoKoBeV.

Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres. (Stand: 07.02.2022)

Bitte beachten Sie, dass bei einer veränderten Pandemielage die Bestimmungen entsprechend angepasst werden können. Informieren Sie sich daher auf unserer Homepage über die jeweils aktuellen Regelungen.