Hunde bitte anleinen

Hunde bitte anleinen

Hunde bitte beim Spaziergang anleinen - Ein Beitrag zum Naturschutz

Zum großen Landschaftsschutzgebiet "Auenverbund Wetterau" zählen auch die Auenlandschaften von Seemenbach und Nidder. Sie haben für den Naturschutz eine herausragende Bedeutung. So finden dort nicht nur typische, z.T. seltene Pflanzenarten einen Lebensraum, sondern insbesondere auch viele Vogelarten.

In den Auen leben Bekassinen, Großer Brachvogel, Grauammer und andere mehr. In Lindheim brütet seit einigen Jahren wieder der Weißstorch. Von Frühjahr bis zum Sommer brüten diese Vögel, bzw. ziehen ihre Jungen auf. Die Vogelarten der Auen sind gefährdet, sei es durch die intensive Landwirtschaft, den "Landschaftsverbrauch" - z.B. Straßenbau oder sonstige Störungen.

Auffällig ist, dass viele Hundbesitzer/innen ihre Hunde in den Wiesen frei laufen lassen. Das führt dazu, das die Vögel von ihren Nestern aufgeschreckt werden - sie brüten überwiegend auf dem
Boden- , das Nest verlassen und die Eier auskühlen. So findet eine zusätzliche Gefährdung dieser Vögel statt, die doch leicht vermeidbar wäre.

Daher die Bitte an Hundebesitzer und Hundebesitzerinnen, Ihre Hunde nur angeleint, insbesondere im Auenbereich, spazieren zu führen. 

Eingegliedert in das Landschaftsschutzgebiet sind etliche Naturschutzgebiete, in denen die Natur absoluten Vorrang haben sollte.

In den Naturschutzgebieten "Buschwiesen von Höchst" und "Bruch von Heegheim" ist es u.a. gänzlich verboten Hunde frei laufen zu lassen und das Gebiet außerhalb der Wege zu betreten.

Im Naturschutzgebiet "Im Russland und in der Kuhweide bei Lindheim" ist es ebenso verboten, Hunde frei laufen zu lassen, zusätzlich dürfen die Wege in der Zeit vom 16.März bis 15.Juli nicht betreten werden. Zusätzlich wurde das Betreten eines Weges grundsätzlich verboten. Dieser Weg ist entsprechend ausgeschildert. 

Nach der Verordnung zum Schutz des Landschaftsbestandteiles „Lichter Platz und Heegkopf“ in Altenstadt - Waldsiedlung ist dort das freie Laufen lassen der Hunde verboten. 

In der Gemarkung Lindheim ist der „Ochsenweg“ (Feldweg zwischen Lindheim und Enzheim) in der Zeit von 1. April bis 31. August für Fußgänger mit Hunden gesperrt. In der Zeit vom 1. September bis 31. März dürfen nur angeleinte Hunde den Ochsenweg passieren. Entsprechende Schilder weisen darauf hin. 

Die Gemeinde Altenstadt und die Naturschutzgruppen bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.

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