Reiten auf Radwegen

Reiten auf Radwegen

Des Einen Freud, des Anderen Leid
Reiten in der Gemarkung Lindheim

Was für den einen das größte Freizeitvergnügen ist, kann für einen anderen das Freizeiterleben stark schmälern.

Reiten im Naturschutzgebiet ist eine zusätzliche Störung und damit Belastung für die Tiere, die in solchen Gebieten absoluten Vorrang haben. Reiten oder das Führen von Pferden auf Radwegen führt zur Beschädigung der Wege, sei es durch die tiefen Trittspuren bei wassergebundenen Decken oder zu Asphaltschäden durch die beschlagenen Hufe der Tiere.

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass folgende Bereiche, bzw. folgende Wege für Pferde gesperrt sind: 

  1. im ganzen Gebiet des Naturschutzgebietes „Russland und in der Kuhweide bei Lindheim“
  2. auf dem Radweg Lindheim – Hainchen
     
  3. der Vulkanradweg sollte auf seiner ganzen Fläche möglichst nicht von Pferden begangen werden.
    Explizit verboten ist das Reiten auf dem Vulkanradweg in der Gemarkung Lindheim im Abschnitt Verlängerung der Heugasse bis zur Ortsumgehung (Ausschilderung als Rad- und Gehweg - hier kann der landwirtschaftliche Weg genutzt werden), gekennzeichneter Abschnitt des Vulkanradweges südlich der Ortsumgehung Lindheim (hier wurde parallel zum Vulkanradweg ein unbefestigter Pfad für die Pferde geschaffen – durch das blaue Zeichen „Reiterweg“ sind Reiter verpflichtet, diesen Pfad zu benutzen!)