Brennholzverkauf

Brennholzverkauf

Ab sofort kann Brennholz bis Ende November bestellt werden.

Langholz

Die Langholzbestellung erfolgt künftig zentral über ein Online-Bestellverfahren bei der Forstbetriebsgemeinschaft Wetterau. Hier die entsprechende Internet-Adresse:

https://www.fbg-wetterau.de/brennholz/. Auf dem Portal kann ein entsprechendes Bestellformat ausgefüllt werden.

Preise Langholz in der Regel in 4 m Länge am Weg gerückt

Holzart

 (Fm)

Zur Info: Langholzpreise umgerechnet in Rm Preis

Buche

80,00 €

ca. 56,00 €

Eiche, Esche, Hainbuche

70,00 €

ca. 49,00 €

Ahorn, Birke, Kirsche

65,00 €

ca. 45,50 €

Sonstige Laubhölzer

55,00 €

ca. 38,50 €

Nadelholz Langholz

50,00 €

ca. 35,00 €

 

Schichtholz und Schlagabraum

Schichtholz- und Schlagabraumbestellungen können bei der zuständigen Revierförsterin Frau Lagast, per E-Mail unter: sophie.lagast@forst.hessen.de aufgegeben werden. Telefonisch steht Ihnen Frau Lagast unter der Tel.-Nr. 0151/22126084 zur Verfügung.

Preise Schichtholz (in 1 m Länge) am Weg gerückt

Holzart

Rm

Buche

85,00 €

Eiche und sonstige Laubhölzer

80,00 €


Preise* Schlagabraum (Aufarbeitung von Holz im Bestand für Eigenbedarf)
* Holzpreis kann bei höherer Holzqualität und für unmittelbar am Weg liegendes Holz höher sein

Holzart

Rm

Buche

30,00 €

Eiche, Esche, Ahorn

25,00 €

Sonstiges Laubholz

20,00 €

Nadelholz, Pappel, Weide

20,00 €


Info:

 Durchschnittliche Brennwerte

KWh/Rm

Rm für 1000 L Heizöl

Hainbuche

2200

3,9

Buche, Eiche, Esche

2100

4,1

Birke, Ahorn

1900

4,5

Kiefer, Lärche

1700

5,0

Fichte

1600

5,4

Erle

1500

5,7

Pappel, Weide

1400

6,1

Wir weisen darauf hin, dass die Lieferung der gewünschten Holzmenge, Holzqualität und Holzart leider nicht garantiert werden kann. Natürlich sind wir bemüht, den Bestellwünschen bestmöglich nachzukommen. Gleiches gilt hinsichtlich der Zurverfügungstellung des Holzes in Wohnortnähe. Die Verteilung des Holzes geschieht durch telefonische oder schriftliche Mitteilung nach den Holzeinschlägen und Rückearbeiten und kann je nach Witterung bis zum Frühsommer 2024 dauern.

 

Rechtliches und Informationen zum Brennholzverkauf

Langholz

Beim Kleinschneiden des Langholzes mit der Motorsäge im Wald muss Schutzkleidung getragen werden. Für die Sägearbeiten im Wald ist der Nachweis eines Sägescheins zu erbringen.

Die Abfuhrfrist beträgt 3 Monate ab Kaufdatum.

Liegendes Holz

Beim Kauf von liegendem Holz kann eine Abgabe des Holzes nur an Sachkundige erfolgen. Ein entsprechender Sachkundenachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Tragen von Schutzkleidung ist Pflicht. Eine dauerhafte Lagerung des Holzes im Wald ist nicht erwünscht. Weitergehende Bedingungen finden Sie im Selbstwerbungsvertrag.

Einschlag von stehendem Holz

Aufgrund vieler Unfälle in den vergangenen Jahren wurden starke Einschränkungen und Vorschriften verfügt. Weiter Informationen hierzu erhalten Sie von Frau Revierförsterin Lagast.

Motorsägenlehrgänge

Um einheitliche Voraussetzungen zu schaffen, die auch bundesweite Anerkennung ermöglichen, werden Motorsägekurse durchgeführt. Interessenten können sich auf der Homepage von Hessen Forst unter folgender Internet-Adresse www.hessen-forst.de/bildung/mobile-waldbauernschule informieren.

Diebstahl

Leider nimmt seit dem letzten Jahr der Diebstahl von aufgearbeitetem aber auch noch liegendem Holz zu. Um die Diebstähle einzuschränken ist eine gegenseitige Aufmerksamkeit nötig. Legen Sie deshalb ihren Selbstwerbungsschein oder die Rechnung gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges. Falls Ihr Brennholznachbar dies nicht beachtet weisen Sie ihn darauf hin. Bei begründeten Zweifeln informieren Sie Frau Försterin Lagast unter Tel: 0151/22126084.

Ansprechpartner für den Brennholzverkauf im Rathaus Altenstadt ist Herr Jan Lasdowsky, Tel.: 06047/8000-79, E-Mail: lasdowsky@altenstadt.de.