2017

Bundestagswahl 2017


Auf dieser Seite finden Sie alle wesentlichen Informationen rund um die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, den 24. September 2017

Festlegung Wahltermin:
Die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag findet entsprechend der Anordnung des Bundespräsidenten über die Bundestagswahl 2017 vom 23.01.2017 (BGBl. I S. 74) am Sonntag, dem 24. September 2017, statt.

Wahlkreiseinteilung:
Altenstadt gehört bei der Bundestagswahl dem Wahlkreis 175 (Main-Kinzig - Wetterau II - Schotten) an.


Ergebnisse der Bundestagswahl aus Altenstadt:

Vorläufiges Ergebnis - Zweitstimme:


Vorläufiges Ergebnis - Erststimme:


Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke und Ortsteile!



Wahlscheinbeantragung im Internet:
Ab der diesjährigen Bundestagswahl ist es allen Altenstädter Wählerinnen und Wähler, welche am Wahltag nicht in einem der Wahllokale wählen können, möglich, online einen Wahlschein nebst dazugehörigen Briefwahlunterlagen zu beantragen. Klicken Sie hierzu bitte auf den nachstehenden Link für die

Online-Wahlscheinbeantragung.

Die Möglichkeit der Online-Wahlscheinbeantragung endet am 20.09.2017. Anschließend können Anträge nur noch schriftlich, per Mail oder per Fax eingereicht werden. Wir bitten hierbei jedoch dringend auf die Postlaufzeiten zu achten.


Aktuelle Bekanntmachungen und Informationen: 

21.09.2017:
Angebot der Online-Wahlscheinbeantragung wurde gut angenommen.

Wie in vielen anderen Kommunen auch, wurde das Angebot der Briefwahl bei der diesjährigen Bundestagswahl überdurchschnittlich oft angenommen. Bis zum heutigen Tag wurden bei der Gemeinde Altenstadt rund 1.450 Briefwahlanträge gestellt. So viel wie bei noch keiner anderen Wahl in der Vergangenheit. Hierbei hatten in diesem Jahr die Wählerinnen und Wähler auch erstmals die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Insgesamt haben uns 100 Anträge über die Online-Plattform erreicht.


13.09.2017:
Öffnungszeiten der Wahlbehörde am Wochenende der Bundestagswahl

Die Wahlbehörde ist am Wochenende der Bundestagswahl wie folgt erreichbar:

Freitag, 22.09.2017 von 8 - 12 Uhr und 13 - 18 Uhr
Samstag, 23.09.2017 von 10 - 12 Uhr
Sonntag, 24.09.2017 von 8 - 18 Uhr


05.09.2017:
Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl

Über den nachstehenden LINK gelangen Sie zu der Bekanntmachung vom 21.08.2017

Wahlbekanntmachung


21.08.2017:
Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 24. September 2017

Über den nachstehenden LINK gelangen Sie zu der Bekanntmachung vom 21.08.2017

Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis


16.08.2017:
Versendung der Wahlbenachrichtungskarten / Briefwahl
Informationen zur Wahlscheinbeantragung im Internet

Wir möchten Sie darüber informieren, dass in der 35. Kalenderwoche (28.08.-01.09.2017) die Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl an alle im Wählerverzeichnis eingetragenen Bürgerinnen und Bürger versendet werden. Über diese Wahlbenachrichtungskarte erfahren Sie, in welchem Wahllokal Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können.

Weiterhin bietet Ihnen die Rückseite der Wahlbenachrichtigung die Möglichkeit der Stellung eines Antrages auf Ausstellung eines Wahlscheines. Mit diesem Wahlschein können Sie am Wahltag in jedem beliebigen Wahllokal des Wahlbezirks 175 (Main-Kinzig-Kreis/Wetterau II/Schotten) abgeben. Weiterhin dient der Wahlschein auch zur Teilnahme an der Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen selbst können bereits seit dem 14.08.2017 bei der Gemeinde beantragt werden. Die Antragsstellung kann persönlich im Bürgerbüro der Gemeinde Altenstadt wie auch schriftlich (Brief, Mail, Fax) erfolgen. Bitte fügen Sie Ihrem schriftlichen Antrag eine Kopie eines Ausweises bei, damit wir Ihre Identität zweifelsfrei feststellen können.

Anlässlich der Bundestagswahl am 24.09.2017 haben zudem alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen. Eine Beantragung ist jedoch nur mit den in der Wahlbenachrichtigung übermittelten Wahlbezirks- und Wählerverzeichnisnummer möglich. 

Sollten Sie bis zum 03.09.2017 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Die Wahlscheinbeantragung ist bis spätestens Freitag, den 22.09.2017, 18:00 Uhr möglich. Am 23.09. sowie am Wahltag selbst können Wahlscheine nur noch bei plötzlicher Erkrankung ausgestellt werden. Die Öffnungszeiten des Wahlamtes am Wahlwochenende wird hier noch zeitnah bekannt gegeben.

Die Wahlscheinbeantragung über das Internet ist nur bis einschließlich 20.09.2017 möglich. Sollten Sie anschließend noch einen Wahlschein benötigen, so müssen Sie sich bitte direkt an das Wahlamt wenden.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.


ZUM WAHLSCHEINANTRAG 


06.07.2017:
Allgemeine Informationen rund um die Bundestagswahl

Allgemeine Informationen rund um die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag finden Sie auch auf den Seiten des Hessischen Landeswahlleiters unter

https://wahlen.hessen.de/bund


19.06.2017:
Allgemeine Informationen zum Wahlsystem und der Einteilung von Wahlbezirken

Die Wahl der Bundestagsabgeordneten erfolgt unverändert nach dem Wahlsystem der personalisierten Verhältniswahl, bei dem 299 Abgeordnete auf Grund von Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen der Bundesrepublik Deutschland gewählt werden, während dieselbe Zahl von Abgeordneten über die von den Parteien aufgestellten Landeslisten gewählt werden soll. Die Zahl der Abgeordneten erhöht sich jedoch regelmäßig durch Überhang- und Ausgleichsmandate.

Jeder Wähler hat zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl einer Landesliste.

Im Wahlkreis ist die Bewerberin bzw. der Bewerber gewählt, der die meisten gültigen Stimmen erhalten hat. Bei der Verteilung der Mandate werden nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der im Wahlgebiet insgesamt abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben. Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem Verfahren nach Saint-Lague/Schepers.

Die Gemeinde Altenstadt ist für die Bundestagswahl in insgesamt 12 Wahlbezirke eingeteilt. Die Wahlberechtigten werden über die Wahlbenachrichtigungskarte darüber informiert, welchem Wahlbezirk diese zugeordnet sind und wo sich das Wahllokal befindet. Darüber hinaus werden zwei Briefwahlbezirke eingerichtet. Nähere Informationen rund um die Briefwahl erfolgen in Kürze.