Bezirksschornsteinfeger

Bezirksschornsteinfeger

Seit dem 01.01.2013 ist die Neuregelung des Schornsteinfegerrechts in Kraft. Gegenüber der bisherigen (auch Übergangs-) Regelung besteht nur noch ein eingeschränkter hoheitlicher Bereich, Schornsteinfegerarbeiten wurden für den Wettbewerb geöffnet.

Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger führen in ihrem Bezirk folgende Aufgaben durch, bei denen – im Gegensatz zu den allgemeinen Schornsteinfegerarbeiten – kein Wettbewerb zugelassen ist:

  • Die Führung des Kehrbuchs mit der Kontrolle, ob die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt wurden,
  • die Durchführung der Feuerstättenschau zweimal im siebenjährigen Vergabezeitraum einschließlich der Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit der Anlagen,
  • die Durchführung von anlassbezogenen Überprüfungen,
  • die Ausstellung von Bescheinigungen zu Bauabnahmen nach Landesrecht und
  • die Durchführung von Ersatzvornahmen, wenn Eigentümer ihren Reinigungs-, Überprüfungs- oder Messpflichten nicht nachkommen.


Bezirksschornsteinfeger
(Stand Juli 2021)

Gregor Gawlik

Mobil: 0151 65638129
E-Mail: ge.gawlik@web.de
Der Kehrbezirk umfasst folgende Ortsteile
:

Oliver Glaum           

Tel: 06033 746764   
Mobil: 0151 26549996
E-Mail: glaum.schornsteinfeger@gmx.de
Der Kehrbezirk umfasst folgende Ortsteile:

Harald Steinke

Tel.: 06041 4027
Mobil: 0171 3684743
E-Mail: info@haraldsteinke.de
Der Kehrbezirk umfasst folgende Ortsteile: