Bürgerhäuser

Bürgerhäuser

Anmietung der Bürgerhäuser

1. Alle Veranstaltungen sind bei den jeweiligen Hausmeisterinnen und Hausmeistern anzumelden:

Altenstadthalle

Herr Markus Hetterich

Tel.  06047/4733
Fax. 06047/952092

E-Mail
BGH.Altenstadt@altenstadt.de

Gymnastikhalle Höchst

Herr Hans Schöniger

Tel.  06047/2977 
Fax. 06047/985660

E-Mail
BGH.Lindheim@altenstadt.de

Bürgerhaus Lindheim

Herr Michael Sauer

Tel.  06047/67563
Fax. 06047/953501

E-Mail
BGH.Lindheim@altenstadt.de

Dgh. Waldsiedlung

Herr Hans Schöniger

Tel.  06047/2977
Fax. 06047/985660

E-Mail BGH.Waldsiedlung@altenstadt.de

Waldsporthalle Oberau

Herr Thomas Krautwurst

Tel.  06047/952087
Fax. 06047/985427

E-Mail
BGH.Oberau@altenstadt.de

Dgh. Heegheim

Frau Heike Altvatter

Tel.  06047/5037

kein E-Mail Anschluss

2. Die Benutzungsgebühren betragen: bei Familienfeiern pro Tag : 

für die Altenstadthalle bei Benutzung

a) des kleinen Gemeinschaftsraumes

b) des großen Gemeinschaftsraumes

c) der zwei Gemeinschaftsräume zusammen

d) des gesamten Saales 

e) des Saales und der Gemeinschaftsräume


für die Gymnastikhalle Höchst, das Bürgerhaus Lindheim und das Gemeinschaftshaus Waldsiedlung bei Benutzung

a) des Gemeinschaftsraumes

b) des gesamten Saales

c) des Saales und des Gemeinschaftsraumes

Im Gemeinschaftshaus Waldsieldung befindet sich ein Licht- und Beschallungsanlage. Bei Nutzung dieser Anlage sind zusätzliche Gebühren fällig, die Sie bitte aus unserer Gebührensatzung entnehmen, § 8, Abs. 12.

 
für die Waldsporthalle Oberau bei Benutzung

a) des Gemeinschaftsraumes oder Jugendraumes jeweils

b) des Saales und des Gemeinschaftsraumes


für das Dorfgemeinschaftshaus Heegheim bei Benutzung

a) des Saales und des Gemeinschaftsraumes

Wenn bei Veranstaltungen Räume für die Vorbereitung über den Veranstaltungstag hinaus benötigt werden, so sind pro Tag 50 % der Normalgebühr zu zahlen. Für die Nachbereitung über den Veranstaltungstag hinaus benötigte Räume stehen bis 11.00 Uhr unentgeltlich zur Verfügung. Wird diese Zeit überschritten, ist ebenfalls eine Gebühr von 50 % der Normalgebühr pro Tag zu zahlen. Sollten an dem Veranstaltungstag unmittelbar folgenden Tag Räume anderweitig benötigt werden, ist noch in der Nacht die ordnungsgemäße Reinigung vorzunehmen.

Bei anderen Veranstaltungen, bei denen der Veranstalter die Bewirtschaftung übernimmt, beträgt die Gebühr 15% des Umsatzes außer Eintrittsgeld und Küchenumsatz. Mindestens aber die Gebühr, die bei Familienfeiern zu zahlen ist. Nach der Veranstaltung ist der Umsatz der Hausmeisterin oder dem Hausmeister unaufgefordert mitzuteilen. Bei gewerblichen Veranstaltungen beträgt die Gebühr 150 % des Satzes, der bei Familienfeiern erhoben wird. Bei sportlichen und kulturellen Veranstaltungen, soweit sie gemeinnützigen Zwecken dienen, ermäßigt sich die zu zahlende Gebühr gegenüber den Sätzen bei Familienfeiern um 75%. Bei Jugendturnieren, Rundenwettkämpfe und
Vereinsmeisterschaften von Altenstädter Vereinen wird eine Gebühr von 15 % des Umsatzes außer Eintrittsgeld und Küchenumsatz erhoben.

Bei Trauerfeiern beträgt die Pauschale 50,-- €.

Die Gemeinde Altenstadt ist berechtigt, von allen Veranstaltern vor der Benutzung eine Kaution zu verlangen. Für Veranstaltungen, die nicht aufgeführt sind, setzt der Gemeindevorstand die Gebühren im Einzelfall jeweils besonders fest.

Bei größeren Veranstaltungen wird eine Brandwache gestellt - die dadurch entstehenden Kosten trägt der Veranstalter.

Die Benutzung von Einweggeschirr ist verboten. Das gesamte Geschirr, das benötigt wird, ist vor der Veranstaltung von der Hausmeisterin oder dem Hausmeister zu übernehmen und nachher in sauberem Zustand zurückzugeben. Dabei werden ein Fehlbestand und etwaige Beschädigungen festgehalten. Den Termin für die Übernahme und Übergabe bitte rechtzeitig vereinbaren. Bei unbefugter Nutzung von Einweggeschirr wird ein Bußgeld in Höhe von 100,00 € bis 500,00 € erhoben.

Bezug von Getränken: Aufgrund von Verträgen müssen Bier und alkoholfreie Getränke wie Cola, Limonade und Mineralwasser (im Bürgerhaus Lindheim und in der Gymnastikhalle Höchst alle Getränke) bei der Firma Blum, Helmershäuser Str. 1, Waldsiedlung, Tel. 06047/1571, bezogen werden. Die Getränke werden in Kommission geliefert und - soweit sie nicht benötigt wurden - wieder zurückgenommen. 

Schäden bei Veranstaltungen: Für entstandene Schäden haften die Personen, die die Schäden verursacht haben. Nehmen sie als Gäste an einer Veranstaltung teil, so haftet auch der betroffene Veranstalter. Die Gemeinde Altenstadt haftet für Schäden, Unfälle und Verlust nur insoweit, als sie oder eine von ihr beauftragte Person nachweisbar ein Verschulden trifft.

Der Benutzer hat nach der Veranstaltung die benutzten Räume besenrein zu übergeben. Toiletten, Schankraum, Küche sowie Geschirr, Gläser und Bestecke sind zu reinigen. 

Es gilt im übrigen die Benutzungs- und Gebührensatzung für die Gemeinschaftshäuser und Mehrzweckhallen der Gemeinde Altenstadt. Die Satzung finden Sie hier.


3. Weiterhin ist zu beachten 

Bei allen öffentlichen Veranstaltungen, bei denen der Veranstalter die Bewirtschaftung selbst übernimmt oder Dritte damit beauftragt, ist spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin eine Tagesgestattung nach Gaststättengesetz und - soweit erforderlich - eine Verkürzung der Sperrzeit ("Verlängerung der Polizeistunde") zu beantragen im Rathaus Altenstadt, Frankfurter Straße 11, Zimmer EG 10 bei Herrn Sommer, Tel. 8000-58.

Stand: Januar 2020