Ortsumgehung Altenstadt Infos

Ortsumgehung Altenstadt Infos

Vorlage zur Ortsumgehung Altenstadt

 

Die gemeindlichen Gremien beraten zur Zeit über die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung freigegebene Vorzugsvariante für eine Südumgehung der Bundesstraße 521 um Altenstadt. 

Um der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben sich hierüber ausführlich zu informieren, wird die den Gemeindevertretungsmitgliedern vorliegende Vorlage hiermit veröffentlicht.

Nach Zustimmung der Gemeindevertretung zu dieser Variante wird HessenMobil den Vorentwurf erstellen, die Bodengutachten beauftragen und mit den Trägern öffentlicher Belange die Variante abstimmen.

Danach wird das Planfeststellungverfahren, in dem auch die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt, eingeleitet.

Vorlage zur Ortsumgehung


Stellungnahme des Gemeindevorstandes zu den Artikeln über die Ortsumgehung Altenstadt

Hier gehts zur Stellungnahme!


Protokoll der Bürgerversammlung am 29.01.2014

Protokoll


Präsentationen zur  Bürgerversammlung am 29.01.2014

Präsentation Altenstadt Regio Consult
Präsentation Dorsch Consult
Präsentation NaturProfil


Umweltverträglichkeitsstudie

Präsentation Umweltverträglichkeitsprüfung
2-Mensch-Bestand
3-Pflanzen-Bestand
4-Tiere-Bestand
5-Boden-Bestand
6-Wasser-Bestand
7-Klimaluft-Bestand
8-Labild-Bestand
9-Raumwiderstand


Weitere Informationen

Grenzen Auenverbund
Erläuterungsbericht Voruntersuchung
Rasterlärmkarte Variante 1 Nacht
Rasterlärmkarte Variante 1 Tag
Städtebaulicher Planungsbeitrag Mai 2010
Übersichtshöhenpläne-Nordvarianten
Übersichtshöhenpläne-Südvarianten
Übersichtskarte-50.000
Übersichtslageplan 10.000
Verkehrliche Studie
Verkehrsbelastung
Vorzugsvariante 1


Städtebaulicher Rahmenplan 1983

Städtebaulicher Rahmenplan aus dem Jahr 1983

 


Anfrage der FDP-Fraktion vom 26.02.2014 mit Beantwortung und Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.03.2014

 Hier die Anfrage mit Beantwortung und Beschluss der Gemeindevertretung

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Bürgerentscheid zur Ortsumgehung am 07.12.2014

 Alle Informationen sowie das Ergebnis des Bürgerentscheides sehen Sie hier!


Kreis-Anzeiger vom 07.08.2015:

Über Parteigrenzen hinweg

Schulterschluss über Parteigrenzen hinweg: Gemeinsam wollen sich Bürgermeister Norbert Syguda (SPD) und der Bundestagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär Dr. Peter Tauber für den Bau der Ortsumgehung Altenstadt einsetzen.

Ein Zwischenziel ist zunächst einmal die erneute Aufnahme des Bauvorhabens in den „vordringlichen Bedarf“ des neuen Bundesverkehrswegeplans. Einen Entwurf will das Bundesverkehrsministerium im Herbst vorlegen; die endgültige Fassung soll Ende 2015/Anfang 2016 vom Kabinett verabschiedet werden. Bei einem Gespräch im Altenstädter Rathaus, an dem auch CDU-Vorsitzender Sven Müller-Winter teilnahm, tauschten sich Tauber und Syguda über den aktuellen Sachstand aus. Bei einem Bürgerentscheid hatten sich die Altenstädter Ende 2014 mehrheitlich für den Bau der Ortsumgehung ausgesprochen. Bereits in den vergangenen Wochen hatte sich Tauber in Berlin für die Ortsumgehung eingesetzt und sowohl im Bundesverkehrsministerium als auch in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Vorhaben geworben.

Syguda dankte Tauber für dessen Einsatz. Auch bei den nächsten Schritten will man gemeinsam für den Bau der Ortsumgehung streiten. „Sie wäre ein wichtiger Baustein für die Verkehrsinfrastruktur der östlichen Wetterau. Der Ortskern würde aufgewertet und die von Lärm und Abgasen betroffenen Bürger entlastet“, betonte Tauber. Zudem gehe es darum, die Lücke zwischen der A 45 und der B 3 in Bad Vilbel mit Anschluss an die A 5 sowie zur B 521 in Richtung Frankfurt zu schließen.


Die Gemeinde Altenstadt legt Widerspruch zur Rückstufung der Ortsumgehung Altenstadt aus dem vordringlichen Bedarf ein.

Im Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030, Stand März 2016, ist eine Rückstufung der Ortsumgehung Altenstadt aus dem vordringlichen Bedarf in den weiteren Bedarf vorgesehen. Dies würde eine Verschiebung der Baumaßnahme auf unbestimmte Zeit bedeuten. Der Gemeindevorstand hat hiergegen Widerspruch eingelegt.

Hier das entsprechende Anschreiben mit Anlagen.


Mittlerweile gibt es eine neue Information des zuständigen Ministeriums. Hier unsere Anfrage und die Antwort.