Sechs Schritte zum Energiesparhaus: Dämmung von Kellerdecken

Sechs Schritte zum Energiesparhaus: Dämmung von Kellerdecken

Die „Hessische Energiespar-Aktion“ informiert:

Fußkälte war Jahrhunderte lang ein unerfreuliches Phänomen. Noch heute leiden Bewohner in vielen hessischen Häusern darunter. Gemauerte Kappendecken, Hohlsteindecken, Stahlbetonplatten oder Holzbalkendecken hatten früher nur eine geringe Dämmwirkung durch Sand- und Schlackenschüttungen oder 1 bis 2 cm dünnen Dämmplatten unter dem Estrich. Erst in den 1970er Jahren wurde die Trittschalldämmstärke auf 3,5 cm erhöht. Auch dies ist kein guter Wärmeschutz. Vermeidbare Energieverluste durch die Kellerdecke gehen einher mit Fußkälte, gegen die angeheizt werden muss.  

„Eine Kellerdeckendämmung beseitigt Fußkälte im Haus und bringt meist eine Energieeinsparung von 4 bis 6 Prozent“, so Werner Eicke-Hennig, Programmleiter der „Hessischen Energiespar-Aktion“. 

Grundsätzlich gibt es zwei Dämm-Möglichkeiten: Meist werden die Dämmplatten unter die Kellerdecke geklebt. Die Dämmstoffe brauchen dafür keine besonderen Eigenschaften zu haben. Es kommen in Frage: Polystyrol (expandiert oder extrudiert), Glas- oder Steinwolleplatten, wahlweise mit bereits fertiger Deckschicht, Zellulose- oder Korkdämmplatten, Schaumglas, Naturdämmstoffe und vieles mehr. Bei gewölbten Decken gibt es sogar konisch zugeschnittene Dämmstoffe, die man in die Wölbung sehr gut einkleben kann. Eine Verkleidung ist nicht erforderlich. Oftmals behindern Leitungen unter der Decke eine glatte Verlegung. Dann können z. B. die Dämmplatten aus der Fläche bis an die gedämmten Rohrleitungen herangeführt werden. Dazwischen wird loser Dämmstoff gestopft. Das sieht nicht schön aus, ist aber kostengünstig.  

Die „Hessische Energiespar-Aktion“ empfiehlt, nach Möglichkeit 6 bis 8 cm Dämmdicke einzubauen. Es empfehlen sich besser dämmende Materialien, auf der Verpackung steht: Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035-0,032 W/(mžK). Die Energieeinsparverordnung fordert seit 2009 einen U-Wert von 0,3 W/(m²K) bei Dämmung unter der Kellerdecke und 0,5 W/(m²K) bei oberseitiger (warmseitiger) Dämmung, die mit den angegebenen Dicken meist erreicht werden. Die Kosten von 30 bis 50 Euro pro m² amortisieren sich in 14 bis 18 Jahren, die Dämmung hält jedoch so lange wie das Haus. Durch die Heizkosteneinsparung zahlt sich der Aufwand zwei- bis dreimal zurück.  

Wird der Erdgeschossfußboden oder eine Bodenplatte von oben (Warmseite) gedämmt, ist man in der Dämmdicke beschränkt. Extrudiertes Polystyrol oder Polyurethan haben die beste Dämmwirkung (Wärmeleitfähigkeit 0,02 bis 0,03 W/(mžK)): Hier bringen 5 cm schon eine spürbare Wirkung. Bei geringer Kopf- und Türhöhe können Vakuum- oder Aerogeldämmplatten helfen. Bei 1 cm Plattendicke bietet sie mit 80-100 Euro/m² die Dämmwirkung von 6-8 cm herkömmlichem Dämmstoff. Vakuumdämmplatten sind allerdings sehr empfindlich bei der Verlegung; sie dürfen nicht verletzt werden.  

Handwerksbetriebe finden Sie in den Innungsbereichen: Hochbauhandwerk oder Putzer, Stuckateure, Malerbetriebe sowie Trockenbau. Soweit solche Betriebe auch Energieberatung anbieten stehen sie unter energiesparaktion.de auf der Liste Hessischer Energieberater. Ansonsten gibt es Firmenlisten bei den örtlichen Innungsverbänden. Sprechen Sie die Hessischen Landesinnungen an: Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e.V., Telefon: 0361/65 48 642 sowie Innung Farben, Gestaltung, Bautenschutz, Telefon: 069/989 445-0.

Informationen zum Energieberatungsangebot der Verbraucherzentrale Hessen erhalten Sie unter verbraucher.de

Die „Hessische Energiespar-Aktion“ ist ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.