Förderaufruf des Wetteraukreises

Förderjahr: 2026; Bewerbungszeitraum: 01.04.-30.09.2025

Förderfähig sind Institutionen, eingetragene Vereine, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Unternehmen (gGmbH), die im Wetteraukreis ansässig sind, Kommunen sowie freie und öffentliche Träger der Jugend- und Sozialhilfe. Mehrfachanträge von den förderfähigen Institutionen dürfen gestellt werden. Ebenfalls dürfen die gleichen Antragssteller im Folgejahr einen Antrag stellen.

Wetteraukreis: Generation Nachbarschaft