Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Altenstadt
Absage der Ausländerbeiratswahl im Rahmen der Kommunalwahlen am 15.03.2026
Für die Ausländerbeiratswahl der Gemeinde Altenstadt gemäß § 86 Hessische Gemeindeordnung (HGO) wurden keine Wahlvorschläge eingereicht.
Daher sage ich die Ausländerbeiratswahl am 15.03.2026 gemäß § 86a Kommunalwahlordnung (KWO) ab. Die Einrichtung des Ausländerbeirats entfällt für die Dauer der nachfolgenden Wahlzeit.
Die Absage der Ausländerbeiratswahl wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Altenstadt, 13. Januar 2026
gez. Bube
Besonderer Wahlleiter