Am 15.März 2026 finden die Kommunalwahlen statt. Die Durchführung einer Wahl ist stets mit umfangreichen Arbeiten verbunden. Der Großteil der Aufgaben wird selbstverständlich durch das Wahlbüro der Gemeinde Altenstadt erfüllt. Die Durchführung einer Wahl oder einer Abstimmung selbst ist aber ohne ehrenamtliche Wahlhelfer nicht möglich. Die Gemeinde Altenstadt ist in 12 Wahlbezirke eingeteilt. Für jeden Wahlbezirk gibt es ein eigenes Wahllokal, welches durch einen Wahlvorstand betrieben wird. Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind ehrenamtlich tätig.
Die Aufgaben der Wahlhelfer sind zwar übersichtlich, aber dennoch verantwortungsvoll. Der Wahlvorstand, welcher aus einem Wahlvorsteher, einem stellvertretenden Wahlvorsteher, einem Schriftführer und 3-5 Beisitzern besteht, überwacht die Wahlhandlung in den Wahllokalen, registriert die Wähler und gibt die Stimmzettel aus. Nach der Wahlhandlung zählt der Wahlvorstand direkt in den Wahlräumen die Stimmzettel und ermittelt das vorläufige Ergebnis im Wahlbezirk. Die Wahlhelfer teilen sich den Dienst am Wahlsonntag (Vormittags- und Mittagsschicht). Zur Auszählung müssen dann wieder alle Wahlhelfer im Wahllokal anwesend sein. Die Wahlhelfer erhalten für Ihren ehrenamtlichen Einsatz eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 €.
Wahlhelfer/in kann jeder werden, der mindestens 18 Jahre alt ist. In aller Regel werden die Wahlhelfer in ihrem eigenen Wahlbezirk eingesetzt.
Falls Sie Interesse an dem Wahlhelferehrenamt haben, können Sie sich gerne an das Wahlbüro der Gemeinde Altenstadt wenden oder hier online registrieren. Wir freuen uns auf Ihre Mitarbeit.
Jetzt Wahlhelfer werden: https://onlineantrag.ekom21.de/olav/wahlhelfer?mbom=6440001