Schiedsamt

Vertragen anstatt zu Klagen

Dies ist das Motto des Schiedsamtes Altenstadt


Warum gibt es ein Schiedsamt?

Alltägliche Streitigkeiten enden leider immer wieder vor Gericht, führen zu unnötigen Kosten und verschlechtern das Miteinander.

Um dieses zu vermeiden besteht die Möglichkeit, das Schiedsamt der Gemeinde Altenstadt einzuschalten bzw. zu kontaktieren.

Damit besteht eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, diese Streitigkeiten außergerichtlich zu klären. In bestimmten Fällen ist eine Schlichtung durch das Schiedsamt sogar vorgeschrieben, bevor man ein Gericht anrufen darf (bestimmte Privatklagen/Strafdelikte).

Das Schiedsamt wird von einem Schiedsmann/frau ausgeübt, der/die das ganze Verfahren von Beginn bis Ende betreut. Er/Sie ist auch Ansprechpartner/in für die streitenden Parteien.

Was ist das Schiedsamt nicht?

Das Schiedsamt ist kein Gericht; es gibt kein Urteil.

Es ist auch nicht zuständig für z. B. Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Umgangsrecht.

 

Wann schalte ich das Schiedsamt Altenstadt ein?

1. Bei bürgerlichen Streitigkeiten

- Nachbarschaftsstreit (Lärm, Bäume, Grundstücksgrenzen)

- Streitigkeiten bei Geldforderungen, Mietverhältnissen, sofern nicht spezielle Gerichte zuständig sind

 

2. Kleinere Strafsachen

- Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung

 

Wie läuft ein Schiedsverfahren ab?

1. Antragstellung einer Partei beim örtlichen Schiedsamt

2. Prüfung der Zuständigkeit

3. Einladung zur Schlichtungsverhandlung

4. Durchführung der Verhandlung

5. Ergebnis (Vergleich oder Erfolglosigkeitsbescheinigung)

6. Kosten

 

Wie erreiche ich das Schiedsamt und wer ist mein Ansprechpartner?

Gemeinde Altenstadt
Frankfurter Straße 11
63674 Altenstadt


Schiedsmann:
Dirk Seggewiß
Tel. 0151 17997008 
Email: schiedsmann@gemeinde-altenstadt.de


Wichtiger Hinweis: Es wird empfohlen, den Schiedsmann vorab telefonisch zu kontaktieren.