Vertragen anstatt zu Klagen
Dies ist das Motto des Schiedsamtes Altenstadt
Warum gibt es ein Schiedsamt?
Alltägliche Streitigkeiten enden leider immer wieder vor Gericht, führen zu unnötigen Kosten
und verschlechtern das Miteinander.
Um dieses zu vermeiden besteht die Möglichkeit, das Schiedsamt der Gemeinde Altenstadt
einzuschalten bzw. zu kontaktieren.
Damit besteht eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, diese Streitigkeiten
außergerichtlich zu klären. In bestimmten Fällen ist eine Schlichtung durch das Schiedsamt
sogar vorgeschrieben, bevor man ein Gericht anrufen darf
(bestimmte Privatklagen/Strafdelikte).
Das Schiedsamt wird von einem Schiedsmann/frau ausgeübt, der/die das ganze Verfahren
von Beginn bis Ende betreut. Er/Sie ist auch Ansprechpartner/in für die streitenden Parteien.
Was ist das Schiedsamt nicht?
Das Schiedsamt ist kein Gericht; es gibt kein Urteil.
Es ist auch nicht zuständig für z. B. Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht, Umgangsrecht.
Wann schalte ich das Schiedsamt Altenstadt ein?
1. Bei bürgerlichen Streitigkeiten
- Nachbarschaftsstreit (Lärm, Bäume, Grundstücksgrenzen)
- Streitigkeiten bei Geldforderungen, Mietverhältnissen, sofern nicht spezielle Gerichte zuständig sind
2. Kleinere Strafsachen
- Beleidigung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung
Wie läuft ein Schiedsverfahren ab?
1. Antragstellung einer Partei beim örtlichen Schiedsamt
2. Prüfung der Zuständigkeit
3. Einladung zur Schlichtungsverhandlung
4. Durchführung der Verhandlung
5. Ergebnis (Vergleich oder Erfolglosigkeitsbescheinigung)
6. Kosten
Wie erreiche ich das Schiedsamt und wer ist mein Ansprechpartner?
Gemeinde Altenstadt
Frankfurter Straße 11
63674 Altenstadt
Schiedsmann:
Dirk Seggewiß
Tel. 0151 17997008
Email: schiedsmann@gemeinde-altenstadt.de
Wichtiger Hinweis: Es wird empfohlen, den Schiedsmann vorab zu kontaktieren.