Vogelgrippe im Wetteraukreis: Schutzmaßnahmen für Geflügelhalter

Ab sofort gilt für alle Halterinnen und Halter von Geflügel und anderen empfänglichen Vogelarten im gesamten Kreisgebiet eine Stallpflicht. Das bedeutet: Die Tiere dürfen nur noch in geschlossenen Ställen oder unter einer geeigneten Überdachung gehalten werden, die den Kontakt zu Wildvögeln zuverlässig verhindert.

Zusätzlich sind Veranstaltungen wie Geflügelausstellungen, -märkte und -börsen bis auf Weiteres untersagt.

Die sogenannte Aviäre Influenza – auch als Vogelgrippe oder Geflügelpest bekannt – kann für Hühner, Puten, Wassergeflügel und andere Vogelarten tödlich verlaufen. Besonders in Zeiten des Vogelzugs steigt das Risiko, dass Wildvögel das Virus in heimische Bestände einschleppen. Wird ein Bestand infiziert, muss das gesamte Geflügel getötet werden, um eine weitere Verbreitung zu verhindern.

Was Geflügelhalter jetzt beachten müssen:

  • Haltung nur noch in geschlossenen oder abgedeckten Bereichen.
  • Kein Zugang für Wildvögel zu Futter, Einstreu oder Tränken.
  • Fütterung ausschließlich an geschützten Stellen.
  • Verwendung von frischem Wasser, das für Wildvögel unzugänglich ist.
  • Strikte Hygienemaßnahmen: Schuhe vor und nach dem Betreten des Stalls reinigen und desinfizieren, Einmal-Überzieher oder separates Stall-Schuhwerk nutzen. 

Tote Vögel melden 

Wer tote Wasser- oder Greifvögel findet, sollte dies dem Veterinäramt melden. Singvögel oder Tauben müssen nur dann gemeldet werden, wenn mehrere Tiere an einem Ort verendet aufgefunden werden. Beim Umgang mit toten Vögeln ist besondere Vorsicht geboten: Handschuhe, Mundschutz und Schutzkleidung sind unerlässlich.

Die vollständige Allgemeinverfügung des Wetteraukreises ist hier einsehbar.

Für Rückfragen steht das Veterinäramt des Wetteraukreises zur Verfügung:

Telefon: 06031 83 - 4601

Fax: 06031 83 - 91 4640