In ihrer letzten Sitzung im Jahr 2025 hat die Gemeindevertretung den Haushalt für das Jahr 2026 beschlossen. Ein Haushalt, der bereits nach dem vergangenen Jahr mit einem deutlichen Defizit im ordentlichen Ergebnis abschließt. Bürgermeister Dominic Imhof dankt hier den Gremienmitgliedern für die konstruktive Zusammenarbeit während der Haushaltsberatungen. Er stellt aber auch heraus, dass die Herausforderung im nunmehr abgesegneten Haushalt darin besteht, an möglichst vielen Stellen zu sparen und gleichzeitig die seither gewährten Leistungen beizubehalten und unsere Gemeinde gleichzeitig Schritt für Schritt weiterzuentwickeln.
Der Haushalt in Zahlen:
Wie bereits eingangs erwähnt, schließt der Ergebnishaushalt mit einem Defizit von -2.562.211 Euro ab. Den Gesamteinnahmen von 33.557.513 Euro stehen Ausgaben in Höhe von 36.119.724 Euro gegenüber. Die größten Einnahmepositionen sind hierbei der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer in Höhe von 9.852.000 Euro. Gefolgt von der Gewerbesteuer (6.840.000 Euro) und der Grundsteuer (2.456.500 Euro). Auf der Ausgabenseite schlagen insbesondere die aufgrund des letzten Tarifabschlusses weiter steigenden Personalkosten in Höhe von 13.007.846 Euro (Differenz zu 2025 = +837.520 Euro) zu buche. Direkt danach folgen die Verpflichtungen zur Kreisumlage in Höhe von 7.831.892 Euro (+ 331.892 Euro) und Schulumlage in Höhe von 4.086.783 Euro (+486.783 Euro). Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen betragen in 2026 rund 6.256.079 Euro (+500.637 Euro).
Demgegenüber steht ein Ergebnis im außerordentlichen Ergebnis, welches überwiegend aus dem Verkauf von Grundstücken entsteht, ein Plus von 4.708.315 Euro. In gesamter Betrachtungsweise kann der Haushalt somit mit einem Überschuss von 2.146.104 Euro abgeschlossen werden.
Im Bereich des Finanzhaushalts (Investitionen) wurden trotz der finanziell schwierigen Lage weitere Projekte zur Weiterentwicklung unserer Gemeinde beschlossen. Hierunter befinden sind Mittel für den Neubau eines neuen gemeinsamen Feuerwehrgerätehauses für die Wehren in Lindheim und Heegheim. Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept (IKEK) wurden für die Realisierung des Jugendparks in der Waldsiedlung, der Errichtung einer Pumptrackstrecke in Lindheim, einer Jugend- und Begegnungsstätte in Rodenbach sowie der sukzessiven Erneuerung der Spielplätze in den kommenden Jahren inkl. dem Neubau des Spielplatzes im Neubaugebiet Oberau Süd Teil III eingestellt. Ebenso soll die Gymnastikhalle in Höchst energetisch aufgewertet und die Gemeinschaftsräume der Altenstadthalle saniert und die Außenfassade erneuert werden. Im Straßenbauprogramm ist die Erschließung des Gewerbegebiets „Bei den Lochäckern“ eingeplant. In dessen Zuge wird auch die schadhafte Anbindung des Gewerbegebiets Waldsiedlung (Helmershäuser Straße) erneuert. Ebenso wird in diesem Bereich ein weiterer Radweg vom Kreisverkehr in Oberau, am Sportplatz vorbei in die Waldsiedlung entstehen. Zudem ist die Erneuerung eines Teilbereichs der Schönen Aussicht in Höchst sowie Teilbereiche der Hauptstraße und Am Wiesengrund in Oberau vorgesehen.
Bürgermeister Dominic Imhof zum Haushalt:
Die Haushaltslage ist in Altenstadt – wie in vielen anderen Kommunen – äußerst angespannt. Bund und Länder übertragen regelmäßig weitere Aufgaben auf die Kommunen ohne den dadurch entstehenden Mehraufwand im Rahmen des Konnexitätsprinzips auch in voller Höhe auszugleichen. Zudem ist von dem regierungsseitig angekündigten Bürokratieabbau noch wenig zu sehen. Es bedarf aber zwingend einschneidende Reformen zur Verwaltungsverschlankung. Die Kommunen stehen hier den Gesetzgebern jederzeit beratend zur Seite. Sind wir es doch, die die Gesetze an der Basis umsetzen. Bis hier adäquate Ergebnisse erzielt werden, gilt es, den Einklang zwischen Sparzwang und Weiterentwicklung zu finden. Besonders wichtig ist, dass gerade die freiwilligen Leistungen zur Unterstützung der Vereine sowie der Schülerbeförderung nicht eingekürzt werden. Dies ist derzeit noch möglich, da zum einen aus den Vorjahren noch Rücklagen aus den Haushaltsüberschüssen vorrätig sind, die zum Ausgleich des Defizits im ordentlichen Ergebnis herangezogen werden können. Gleichzeitig gilt es aber auch, sich nicht nur auf das „Ersparte“ zu verlassen. Der Schockmoment, wenn diese Rücklagen aufgebraucht sein könnten, wird groß sein. Gilt es doch dann die fehlenden Mittel anderweitig zu generieren. Genau aus diesem Grund hat sich die Gemeindevertretung für das Jahr 2026 für eine leichte Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer entschieden.
Anhebung Grund- und Gewerbesteuer:
Altenstadt soll sich weiterentwickeln und alle hier Lebenden auch den Mehrwert zu spüren bekommen. Damit in der jetzigen Haushaltslage diese Weiterentwicklung auch gesichert bleibt, gilt es die Belastungen durch das Defizit auf viele Schultern zu verteilen. Der größte Anteil des Defizits kann durch die angesammelten Rücklagen ausgeglichen werden. Aber auch eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der Unternehmer, die alle von der Weiterentwicklung unserer Gemeinde profitieren, darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuer sowie Gewerbesteuer beschossen. Ab 2026 wird der Hebesteuersatz für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) von derzeit 335% auf 365% und die Grundsteuer B (erschlossene Flächen) von 365% auf 395% angehoben. Die Gewerbesteuer steigt von 380% auf 400%.
Trotz der Erhöhung liegt Altenstadt bei der Grundsteuer weiterhin deutlich unter dem kreisweiten Durchschnitt (A = 410% / B = 481%). Im Bereich der Gewerbesteuer liegt der Durchschnitt im Wetteraukreis bei 398%.
Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren:
Weiterhin einer Gebührenanhebung bedarf es im Bereich der Wasserver- und Abwasserentsorgung. Hintergrund ist, dass der Erfolgsplan in der Wasserversorgung erneut ein Defizit ausweist. Bürgermeister Dominic Imhof erläutert hierzu offen: „So makaber es sich anhört, aber eine Erhöhung ist auch aufgrund der positiv zu bewerteten Wassereinsparung der Bürgerinnen und Bürger erforderlich“. Während die Fix- und Personalkosten für die Wasserbereitstellung wie aber auch der anschließenden Aufbereitung des Abwassers gleichbleibend oder gar steigend sind, fehlen auf der Einnahmeseite die Gebührenerträge durch den Wasserverbrauch. Und das, obwohl die Bevölkerungszahl in den letzten Jahren durch das Neubaugebiet Oberau Süd-Teil III gestiegen ist.“ Die Wassergebühren betragen ab dem 01.01.2026 pro Kubikmeter 2,87 Euro zzgl. 7% MwSt. Die Abwassergebühr wird auf 2,88 Euro je Kubikmeter angehoben.
Fazit:
Die Haushaltssituation ist – wie eingangs erwähnt – auch in Altenstadt alles andere als stabil. Es gilt daher trotz eines beschlossenen Haushalts im Jahr 2026 verwaltungsseitig wie aber auch von Seiten der politischen Gremien einen großen Wert auf weitere Einsparungen zu legen. Jedoch darf man hierbei die Qualität von Projektumsetzungen durch Sparen nicht gefährden, da dann bekanntlich die Folgekosten eine höhere Belastung darstellen können, als man durch Einsparungen ursprünglich erzielen konnte.
