Die Gemeinde Altenstadt schreibt die Funktion eines/einer Inklusionsbeauftragten (m/w/d) sowie bis zu zwei stellvertretende Inklusionsbeauftragte (m/w/d) neu aus. Ziel ist es, die Interessen von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen zu vertreten und die Inklusion in der Gemeinde weiter zu stärken.
Der/die Inklusionsbeauftragte arbeitet unabhängig von politischen Weisungen und bringt die Belange von Menschen mit Behinderungen unter anderem in den Bereichen barrierefreies Bauen, Bildung, Verkehr, Kultur, Sport und Freizeit ein. Zudem gehören der Abbau von Kommunikationsbarrieren, die Zusammenarbeit mit Vereinen und Hilfsorganisationen sowie eine monatliche Sprechstunde für Bürgerinnen und Bürger zu den Aufgaben. Einmal jährlich wird der Gemeindevertretung über die Tätigkeit und die Situation von Menschen mit Behinderungen in Altenstadt berichtet.
Wählbar sind Personen, die direkt oder indirekt von einer Behinderung betroffen oder in diesem Themenfeld sachkundig sind und ihren ständigen Wohnsitz in der Gemeinde Altenstadt haben. Die Wahl erfolgt durch die Gemeindevertretung gemäß § 55 der Hessischen Gemeindeordnung, die Amtszeit beträgt vier Jahre. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich; es wird eine monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt.
„Inklusion bedeutet, dass alle Menschen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Mit der Besetzung dieser wichtigen Funktion wollen wir die Belange von Menschen mit Behinderungen noch stärker in den Blick nehmen und Altenstadt weiter inklusiv gestalten“, betont Bürgermeister Dominic Imhof.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihre Bewerbung mit einem kurzen Lebenslauf bis zum 28. Februar 2026 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Altenstadt einreichen – postalisch an die Frankfurter Straße 11 in 63674 Altenstadt oder per E-Mail an gremien@altenstadt.de. Um Angabe, ob die Bewerbung für die Stelle des/der Inklusionsbeauftragten oder stellvertretenden Inklusionsbeauftragten (oder gar für beides) gilt, wird gebeten.
22. Dezember 2025 von Niklas Feick