In ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause hat die Gemeindevertretung Altenstadt mit großer Mehrheit einen Grundsatzbeschluss zur zukünftigen Ausweisung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen gefasst. Ziel ist es, klare und nachvollziehbare Rahmenbedingungen für die Nutzung von PV-Anlagen im Gemeindegebiet zu schaffen – unabhängig von bereits eingereichten Anträgen.
Hintergrund und Handlungsbedarf
Seit Herbst 2024 wurden mehrere Anträge von Betreibern eingereicht, um auf rund 60 Hektar im Gemeindegebiet Photovoltaikanlagen zu errichten. Da es bislang keine definierten Kriterien zur Flächenausweisung gab – etwa hinsichtlich Lage, Umfang und Art der Nutzung – sah Bürgermeister Dominic Imhof die Notwendigkeit einer neutralen, grundsätzlichen Regelung:
„Mir war es wichtig, dass wir unabhängig von einzelnen Anträgen zu einer sachlich fundierten Entscheidung kommen. Mit dem nun gefassten Beschluss schaffen wir Klarheit und Planungssicherheit – sowohl für Investoren als auch für unsere Bürgerinnen und Bürger“, so Bürgermeister Imhof.
Rechtlicher Rahmen und Flächenkategorien
Nach dem Baugesetzbuch dürfen PV-Freiflächenanlagen innerhalb eines 200-Meter-Korridors entlang von Autobahnen ohne spezielles Bauleitplanverfahren errichtet werden (sogenannter „privilegierter Bereich“). Außerhalb dieses Bereichs hat die Gemeinde jedoch Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit.
Im Rahmen intensiver Beratungen in Ausschüssen und der Gemeindevertretung wurden mehrere Varianten diskutiert. Besondere Berücksichtigung fand dabei die Bodenqualität. Die Region Altenstadt verfügt – wie große Teile der Wetterau – über besonders ertragreiche Ackerflächen, die als Vorrangflächen für die Landwirtschaft eingestuft sind.
Zentrale vs. dezentrale Lösung
Eine Überlegung war, den bestehenden 200-Meter-Korridor beidseitig entlang der Autobahn auf bis zu 500 Meter auszuweiten. In diesem erweiterten Bereich sollten ausschließlich Agri-PV-Anlagen erlaubt werden, die eine landwirtschaftliche Nutzung zu mindestens 85 Prozent ermöglichen. Diese Lösung hätte jedoch auf einer Strecke von einem Kilometer zu einer nahezu durchgehenden Bebauung mit PV-Anlagen entlang der Bundesstraße zwischen Altenstadt und Lindheim geführt.
Letztlich entschied sich die Gemeindevertretung für eine dezentrale Lösung: Neben den privilegierten 200-Meter-Zonen entlang der Autobahn können künftig auch kleinere, gezielt ausgewählte Flächen in sogenannten „Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft“ genutzt werden. Dabei handelt es sich um weniger ertragreiche Böden, beispielsweise im Bereich Engelthal und der Waldsiedlung.
Naturschutz hat Vorrang
Unabhängig von der Lage werden PV-Anlagen grundsätzlich in Landschaftsschutzgebieten, Naturschutzgebieten sowie FFH- und Überschwemmungsgebieten ausgeschlossen:
Klimaziele des Landes werden übertroffen
Mit dem neuen Rahmenbeschluss erfüllt Altenstadt die Anforderungen des Hessischen Energiegesetzes, das vorsieht, 1 % der Gemeindefläche für erneuerbare Energien bereitzustellen – für Altenstadt entspricht das etwa 30 Hektar. Durch die neue Regelung stehen allein im privilegierten Autobahnkorridor rund 58 Hektar zur Verfügung, hinzu kommen potenzielle Flächen in den dezentralen Vorbehaltsgebieten.
Zudem ist ein Repowering der Windkraftanlagen auf der Stammheimer Gemarkung vorgesehen, welches perspektivisch Strom für rund 13.000 Haushalte erzeugen soll – was der Versorgung von Altenstadt und Florstadt zusammen entspricht.
Keine automatische Bebauung – Beteiligung erwünscht
Bürgermeister Imhof betont, dass mit dem Grundsatzbeschluss lediglich die Möglichkeit geschaffen wurde, PV-Flächen außerhalb des privilegierten Bereichs auszuweisen:
„Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine automatische Genehmigung von Anlagen. Erst wenn sich Investoren und Grundstückseigentümer auf eine Nutzung einigen, kann ein konkreter Antrag gestellt werden. Die Gemeinde wird zudem bei jedem Projekt darauf hinwirken, dass sowohl die Kommune selbst als auch unsere Bürgerinnen und Bürger – etwa über vergünstigten Bürgerstrom – angemessen beteiligt werden.“
Mit diesem Beschluss setzt Altenstadt ein klares Zeichen für eine nachhaltige, strukturierte Energiewende – im Einklang mit Landwirtschaft, Umwelt und Bürgerinteressen.