Fragen- und Antwortenkatalog
Der nachfolgende Fragen-und-Antworten-Katalog wird fortlaufend aktualisiert. Bitte haben Sie Verständnis, wenn aktuelle Entscheidungen nicht in Echtzeit eingearbeitet werden können. (Stand: 06.07.2021)
Fragen und Antworten Rund um das Thema „Corona“ in der Gemeinde Altenstadt.
Rathaus
Kann ich meine Behördengänge im Altenstädter Rathaus noch erledigen?
Das Rathaus Altenstadt ist aufgrund der aktuellen Situation nur für Besucher zugänglich, sofern persönliche Termine unbedingt notwendig sind, zuvor mit dem für die Bearbeitung des Sachverhaltes zuständigen Sachbearbeiter die Notwendigkeit der persönlichen Vorsprache geklärt und ein Termin vereinbart wurde.
Die Besucher müssen keine Maske tragen.
Ist der Bauhof geöffnet?
Die Erreichbarkeit des Bauhofes ist telefonisch 06047-985945 und per Mail bauhof@gemeinde-altenstadt.de möglich. Sollte im Einzelfall ein persönlicher Termin notwendig sein, dann ist vorher ein Termin telefonisch oder per Mail zu vereinbaren.
Finden im Ortsgericht Sprechstunden statt?
Amtshandlungen werden -soweit möglich- nur noch ohne persönlichen Kontakt oder nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt. Sie erreichen das Ortsgericht unter Tel. 06047/8000-57 oder per Mail heinrich@altenstadt.de
Finden die Sitzungen der politischen Gremien in Altenstadt statt?
Die Gemeindevertretung und Ausschüsse der Gemeinde tagen öffentlich unter Einhaltung der jeweils gültigen Bestimmungen (wie Abstandsregelungen usw.). Bitte beachten Sie hierzu die öffentlichen Bekanntmachungen und die Angaben im Bürgerinformationssystem der Gemeinde unter www.altenstadt.de
Finden Trauerfeiern und Bestattungen weiterhin statt?
Sind die Teilnehmerzahlen begrenzt?
Für die Trauerfeiern gelten ab 01.07.2021 folgende Regeln:
Die Trauerhallen können weiter genutzt werden.
Sitzplätze in den Trauerhallen Altenstadt, Höchst und Oberau-Süd sind für 15 Personen, in Lindheim für 20 Personen erlaubt. Alles unter Einhaltung der 1,5 m Abstandsregelung und tragen einer FFP2-Maske.
Im Freien dürfen bis zu 50 Personen teilnehmen auch hier gilt die Abstandsregelung von 1,5 m und das Tragen einer FFP2-Maske. Weiterhin müssen die Kontaktdaten erfasst und für mindestens drei Wochen aufbewahrt werden.
Die Teilnahme von offensichtlich nicht gesunden Personen oder Personen, die sich in Quarantäne befinden ist untersagt.
Näheres kann mit der Friedhofsverwaltung unter 06047/8000-92 (Frau Meides) abgestimmt werden.
Finden Eheschließungen statt?
STANDESAMTLICHE TRAUUNGEN AB DEM 07.02.2022 – „BESONDERER MOMENT - BESONDERE MASSNAHMEN"
Die standesamtliche Trauung ist ein besonderer Moment. In Zeiten der Corona-Pandemie erfordert dieser besondere Moment besondere Maßnahmen. In Anbetracht der aktuellen Pandemie-Lage können Eheschließungen bei uns ab 07.02.2022 unter folgenden Regelungen stattfinden:
- Aufgrund der aktuell geltenden Einschränkungen zur Bekämpfung des Corona-Virus ist die Teilnehmerzahl bei Eheschließungen auf maximal zwölf Personen (inklusive Brautpaar, genesene, geimpfte und getestete Personen) beschränkt.
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist Pflicht.
- Es gilt die 3G-Regelung:
- Geimpft, Genesen oder Getestet: Antigen-Schnelltest bei einer offiziellen Teststelle mit Bescheinigung (max. 24 Stunden alt), es ist kein PCR-Test erforderlich
Bitte zeigen Sie beim Eintritt unaufgefordert einen Identitätsnachweis (z.B. Personalausweis) und Ihren Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vor.
Kinder und Jugendliche (6 bis 15 Jahre):
- Vorlage des Schüler-Testhefts oder Antigen-Schnelltests ausreichend
- Pflicht zum Tragen einer Maske
Kinder unter 6 Jahren bzw. bis zur Einschulung:
- Keine Testpflicht, Keine Maskenpflicht
- Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
- Falls die teilnehmenden Personen aus einem ausländischen Risikogebiet anreisen, gelten zusätzlich die aktuellen Bestimmungen des Landes Hessen.
- Der Empfang und die Wegeleitung erfolgt durch die Standesbeamtin (bitte 15 Minuten vorher anwesend sein).
- Alle Personen werden gebeten, vor dem Betreten des Trausaals ihre Hände zu desinfizieren und das Gebäude im Anschluss an die Trauung sofort zu verlassen.
- Nicht gestattet sind Gratulationsgruppen im und vor dem Trauzimmer sowie ein Umtrunk und Gruppenfotos im Gebäude. Auch das Streuen von Blumen, Reis o.ä ist nach wie vor generell nicht gestattet.
- Zugelassen ist ein Gestaltungwunsch - entweder ein musikalischer Beitrag vom Band oder ein Treueversprechen.
- Beim Aufenthalt im öffentlichen Raum (außerhalb des Gebäudes) gelten die jeweils aktuellen Bestimmungen der CoKoBeV.
Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres. (Stand: 07.02.2022)
Bitte beachten Sie, dass bei einer veränderten Pandemielage die Bestimmungen entsprechend angepasst werden können. Informieren Sie sich daher auf dieser Seite über die jeweils aktuellen Regelungen.
Anmeldungen zur Eheschließung sind nur nach vorheriger telefonischer Rücksprache unter 06047/8000-92 (Frau Meides) möglich.
Werden Kinderbetreuungskosten rückerstattet?
In der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätte ist im §9 folgende Regelung getroffen:
Bei vorübergehender Schließung einer Tageseinrichtung der Gemeinde Altenstadt sind die Betreuungsgebühren weiter zu zahlen. Bei Schließungen von fünf oder mehr zusammenhängenden Betreuungstagen kann die Gemeindevertretung hiervon Ausnahmen von dieser Regelung beschließen. Dies gilt jedoch nicht für die regulären Schließungen während der Sommer- und Weihnachtsferien.
Eine Entscheidung über eine mögliche Gebührenerstattung wird also in einer der nächsten Sitzungen der Gemeindevertretung erfolgen.
Ab April 2020 wird die Gemeinde Altenstadt jedoch bis zur Wiedereröffnung der Kitas keine Kita-Gebühren per Sepa-Lastschriftmandat einziehen. Wer seine Zahlung per Überweisung tätigt, kann also auch die Zahlungen aussetzen. Im Folgemonat der Wiedereröffnung sind die regulären Gebühren zu zahlen. Eine Endabrechnung folgt nach dem Beschluss der Gemeindevertretung.
Müllentsorgung
Was ist bei der Müllentsorgung in einem betroffenen Haushalt zu beachten?
Hier finden Sie entsprechende Verhaltensregeln.
Wo findet man Informationen für den Handel und Unternehmen?
In Folge der Corona-Krise gibt es umfangreiche Unterstützungsprogramme von staatlicher Seite. Hier finden Sie die Informationen der Wirtschaftsförderung Wetterau.