Zweckfeuer u. Brauchtumsfeuer

Zweckfeuer und Brauchtumsfeuer

Zweckfeuer:

Ein Zweckfeuer muss mindestens zwei Werktage vorher angemeldet werden. Die Anmeldung eines Zweckfeuers muss schriftlich erfolgen. Den Antrag finden Sie hier. Bei der Anmeldung ist es notwendig, dass die Örtlichkeit genau beschrieben wird (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer). Weitere Informationen hier.

Bürgerbüro

Zimmer EG 02
Telefon (06047) 8000-22
Telefax (06047) 8000-50
E-Mail: buergerbuero@altenstadt.de


Brauchtumsfeuer:

Für die Entfachung von Brauchtumsfeuern (Oster-, Maifeuer u.a.) gibt es seit 2012 eine hessenweite einheitliche Regelung. Die Anmeldung hat mindestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen. Alles Wissenswertes sowie der Antrag sind hier zu finden.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Bediensteten des

Fachdienst Bürgerservice
-Fachstelle Ordnung u. Verkehr

Zimmer EG 10
Telefon (06047) 8000-91 oder -95
Telefax (06047) 8000-1191 oder -1195
Email: strassenverkehrsbehoerde@altenstadt.de