Extranet | AufgabenFolgende Angelegenheiten
Die zu beglaubigende Unterschrift muss persönlich vor dem Ortsgericht vollzogen werden. Die/der Unterzeichnende muss sich durch gültigen Personalausweis ausweisen. Bei Vorlage eines anderen Ausweisdokumentes ist gleichzeitig eine gültige Meldebescheinigung mit vorzulegen. Blankounterschriften werden nicht beglaubigt. Beglaubigungen von Fotokopien Es ist in jedem Fall das Original vorzulegen, von dem durch das Ortsgericht die entsprechenden Fotokopien gefertigt werden. Selbst gefertigte Fotokopien können nicht anerkannt werden. Eine Beglaubigung von Fotokopien von Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw.) ist nicht möglich. Grundstücksschätzungen Geschätzt werden können nur Immobilien, Grundstücke und Eigentumswohnungen, die innerhalb der Gemarkung Altenstadt liegen. Eine Grundstücksschätzung muss formlos schriftlich durch den/die Eigentümer/in oder eine/n Miteigentümer/in beantragt werden. Ein aktueller Grundbuchauszug sowie die Versicherungspolice der Gebäude-Feuer-Versicherung (keine Beitragsrechnung) sind dem Antrag beizufügen. Ebenso beizufügen ist der letzte Einheitswertbescheid des Finanzamtes. Bei Eigentumswohnungen ist außerdem die Teilungserklärung mit Größe der Wohnung oder eine Wohnflächenberechnung vorzulegen. Nach Terminvereinbarung erfolgt eine Ortsbesichtung durch drei Mitglieder des Ortsgerichtes, danach wird eine Schätzungsurkunde erstellt, welche dann gegen Barzahlung der angefallenen Gebühren ausgehändigt wird. Nachlasssicherung Eine Nachlasssicherung wird dann vorgenommen, wenn hierzu ein Bedürfnis besteht, z.B. wenn diese vom Amtsgericht angeordnet wird oder die Erben einer verstorbenen Person unbekannt sind, oder ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben. Erbscheine Ein evtl. erforderlicher Erbschein muss persönlich entweder direkt beim zuständigen Amtsgericht oder über einen Notar beantrag werden. Erbausschlagung Gem. § 1945 BGB erfolgt die Ausschlagung durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht (beim zuständigen Amtsgericht), die Erklärung ist zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form abzugeben. Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung / Patientenverfügung Hier können Sie sich informieren: Seniorenbeirat des Wetteraukreises Betreuungsstelle des Wetteraukreises Diakonisches Werk Falls erforderlich, können Sie beim Ortsgericht Altenstadt Ihre Unterschrift für die entsprechenden Schriftstücke beglaubigen lassen. Eine rechtliche Beratung kann hier jedoch nicht erfolgen. Ebenso werden hier keine Vordrucke ausgegeben. Eintragungen und Änderungen im Vereinsregister Für Neueintragungen bzw. Änderungen im Vereinsregister beim Amtsgericht Friedberg ist die Beglaubigung der Unterschriften der laut Vereinssatzung unterschriftbefugten Vereinsmitglieder erforderlich. Diese Unterschriftsbeglaubigung können durch das Ortsgericht erfolgen. | Ortgsgericht Termine nur nach Vereinbarung ! Kontakt Ortsgericht Altenstadt 63674 Altenstadt Stellv. Ortsgerichtsvorsteherin Petra Heinrich Tel. 06047/8000-57 |